ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ
Rechtssichere Anstellung von Hostessen, Promotern und Studenten
Abrechnung über Gewerbeschein
Seit 01.04.2017 gilt des neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Messehostessen, Promoter, Eventpersonal wie Servicekräfte müssen verpflichtend als Arbeitnehmer angestellt und sozialversichert werden.
Die Abrechnung des Personals auf Gewerbeschein bedeutet mittlerweile = SCHWARZARBEIT
Als Auftraggeber sind Sie mit dafür verantwortlich, dass die von Ihnen beauftragte Agentur die Ihnen überlassenen Aushilfen rechtssicher anstellt und ebenfalls im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist. Als Auftraggeber mit verantwortlich sein heisst, im Prüfungsfall durch die Sozialversicherung für die (auch rückwirkend) abzuführenden Sozialabgaben, mit zu haften.
- Ihre Firma gilt rechtlich als Arbeitgeber.
- Ihre Firma ist verantwortlich und haftet für korrekte Arbeitszeiten.
- Ihre Firma haftet für die Abgaben zur Sozialversicherung und Lohnsteuer.
- Als Geschäftsführer / Vorstand haften Sie privatschuldnerisch für nicht abgeführte Sozialabgaben.
- u. U. strafrechtliche Haftung für den Tatbestand der Schwarzarbeit.
Deshalb, beauftragen Sie ausschließlich eine Agentur die beide Voraussetzungen erfüllt. Bei TRUST Promotion gehen Sie hier auf Nummer sicher.
Unsere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Bereits seit Jahren sind wir über die TRUST Services GmbH im Besitz der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Im Zuge der Gesetzeseinführung des AÜG wurde alle Geschäfte in der TRUST Promotion GmbH zusammengeführt und die Genehmigung zur AÜL wurde der TRUST Promotion GmbH erteilt.
TRUST Promotion stellt das Personal für Ihre Messe, Ihr Event oder sonstige kurzfristige Aufgaben ein, und garantiert die korrekte Anstellung.
WICHTIG: Sie bleiben gegenüber dem Personal während Ihrer Veranstaltung weisungsbefugt!
100% Rechtssicherheit
- TRUST Promotion GmbH ist Arbeitgeber
- TRUST Promotion haftet für Abgaben zur Sozialversicherung und Lohnsteuer
- TRUST Promotion ist verantwortlich für die Kontrolle von Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Krankheitsmeldungen usw.
Zur Erinnerung: Sofortmeldungen für folgende Branchen notwendig.
Bereits seit 2009 gilt zur weiteren Eindämmung von Schwarzarbeit die Pflicht zur Sofortmeldung von Arbeitnehmern in folgenden Branchen:
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Baugewerbe, Speditions- und Transportgewerbe, Personenbeförderung
- Schaustellergewerbe, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft
Wenn Sie in den Bereichen Messeaufbau, Getränke Ausschank und Eventpersonal bei TRUST Promotion buchen, entfällt für Sie die Verpflichtung zur Sofortmeldung. Dies wird durch uns übernommen.
Gehen Sie auf Nummer sicher.
Mit Ihrer Personalbuchung bei TRUST Promotion erhalten Sie die Garantie für rechtskonforme Anstellung und Überlassung. Sämtliche arbeitsrechtlich bedeutsamen Belange werden durch uns erledigt.
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